Trinkwasserversorgung
Gebühren und Entgelte
| Bezeichnung | Mengen-maßstab | Betrag in EUR |
|---|---|---|
| Wassergebühr | m³ | 4,12 |
| Bauwasseranschluss / Hydrantenstandrohr | ||
| Wassergebühr | m³ | 4,12 |
| Miete Standrohr | Kalendertag | 2,14 |
| Kaution Standrohr | Stück | 500,00 |
| Kaution Bauwasserzähler | Stück | 150,00 |
| Sperrung und Wiederinbetriebnahme Wasseranschluss | je Einsatz | 70,00 |
| Einbau und Entfernung einer Reduzierscheibe am Wasseranschluss | je Einsatz | 90,00 |
Die aufgeführten Tarife beinhalten die gesetzlich gültige Umsatzsteuer (vgl. hierzu auch Satzung über die Erhebung von Trinkwasserversorgungsgebühren und Kostenerstattung für Wasserversorgungshausanschlüsse der Stadt Coswig (Anhalt) Trinkwasserversorgungsabgabensatzung – TWVAS –).
Mahngebühren und Zinsen werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung erhoben.